Immer wieder kommt die Frage auf, ob man bei uns einen Fischereischein (Angelschein) benötigt, die Frage möchte kurz wie folgt beantworten:
Im Gesamten Bundesgebiet Hessen besteht Fischereischeinpflicht.!
Also auch an privaten oder gewerblichen Teichen so wie an öffentlichen Fließgewässern.
Ausnahmen:
1) Kinder bis zum Ende des 9. Lebensjahres:
-> dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischereischein eine Angelrute nutzen.
2) Jugendliche von 10 bis Ende 15.
-> Benötigen einen Jugendfischereischein (käuflich zu erwerben bei eurer Gemeinde - ohne Prüfung) – jedoch nur in Verbindung von einer volljährigen Person mit Fischereischein. Wichtig: Jugendliche benötigen eine eigene Gastkarte!
Unserer Anlage verfügt über keinen Straßennamen, anhand der Google Map sollten Sie uns aber ganz leicht finden
Lachsforellen und Stör befinden sich in Teich #1 aufgrund der Wassertemperaturen
Tagesteich #3
Über den Sommer geschlossen
Aktueller Besatz
Regenbogenforellen
Tageskarte
30,00 €
Halbtageskarte (ab 12:00 Uhr)
20,00 €
Anz. Ruten
2
Fangbegrenzung
keine
Fangverbot
Zander und Graskarpfen
Fischereischeinpflicht
Tagesteich #4
Aktueller Besatz
Stör / Regenbogen
Tageskarte
37,00 €
Halbtageskarte (ab 12:00 Uhr)
25,00 €
Anz. Ruten
2
Fangbegrenzung
keine
Fangverbot
Graskarpfen
Fischereischeinpflicht
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